UPDATE: COVID-19: Fischen in der Steiermark

COVID-19: Fischen in der Steiermark nicht verboten, aber beschränkt.

Aufgrund der vielen Anfragen zum letzten Artikel „CORONAVIRUS UND FISCHEN (IN ÖSTERREICH) – WAS DU DARFST UND WAS NICHT!“ und unterschiedlichsten Informationen, habe ich bei offizieller Stelle nachgefragt. (Update vom 14. April am Beitragsende) Von Markus Griesangerl

Nachdem sich etliche Fischer in ganz Österreich fragten, wie mit der aktuellen Situation betreffend COVID-19 und Fischen sowie den Ausgangsbeschränkungen hinsichtlich der Angelfischerei umzugehen ist, haben wir kürzlich obigen Artikel veröffentlicht, der die Aufklärung der ÖFG1880 enthielt.

Nun gab es in den letzten Tagen einige Rückmeldungen über alle digitalen Kanäle von Fischern, die mich veranlassten ein offizielles Statement von Seiten des Landes Steiermark zu „COVID-19: Fischen in der Steiermark“ einzuholen. Konkret aus der Abteilung „A10 Land- und Forstwirschaft“, respektive der zuständigen Referentin für Jagd- und Fischereirecht Mag. Gabriela Sagris.

COVID-19: Fischen in der Steiermark

Das Wichtigste zuerst: Es gilt ein gesetzlicher Rahmen für das Verhalten jeder Österreicherin und jedes Österreichers in der aktuellen Corona-Krise – das „COVID-19-Maßnahmengesetz“ samt zugehöriger Verordnungen.

Würde man dies streng auslegen, käme man – richtig erfasst – zu keiner Antwort. Die Vorgaben lassen doch einiges an Interpretationsspielraum. Und das ist gut so! Denn niemand von uns will eine Verschärfung der Situation bzw. Maßnahmen.

Gabriela Sagris vom Land Steiermark appelliert da explizit an den Hausverstand und die Eigenverantwortung der steirischen Fischer. „Angelfischen ist per se nicht dezidiert verboten! Solange man den gesetzlichen Rahmen einhält!“ Jagd und Fischerei fallen in der Steiermark in puncto Verwaltung unter „Landwirtschaft“, also Nahrungserzeugung und -beschaffung. Dies ist erlaubt!

Sagris definiert: „Dezidiert verboten ist Fischen nicht, aber die Fischer sollen es bitte nicht ausreizen. Wenn ich mich alleine an einem Fließgewässer befinde, bin ich nicht gefährdet und auch kein Gefährder. Somit wird auch niemand Einwände geltend machen, wenn ich zum Nahrungserwerb fische. Bei Freizeit-Fischen an Teichen, und das womöglich auch noch grüppchenwiese, sieht die Sache anders aus. Dies ist ein No-Go!“

COVID-19: Fischen in der Steiermark – Hausverstand einsetzen!

Allgemein sei an dieser Stelle also an den Hausverstand sowie die Eigenverantwortung jedes einzelnen Fischers appelliert. Sich nun partout an den Gewässern aufzuhalten bringt nichts. Auch nicht – wie mir bereits aus der Obersteiermark mitgeteilt wurde – Diskussionen mit Exekutivbeamten anzufachen. Niemand wünscht einer Verschlimmerung der Situation und Verschärfung der Maßnahmen! Sagris mahnt: „Jeder Einzelne soll sich bitte selbst am Krawattl nehmen und Vorsicht walten lassen.“

Darum liebe steirische Petrijünger… bleibt nach Möglichkeit daheim und wenn ihr doch mal rausgeht, haltet euch unbedingt an die gesetzlichen Vorgaben!


Update 14. April 2020:
Wie eingangs bereits angekündigt hier nun das Update zu „COVID-19: Fischen in der Steiermark“. Das Land Steiermark hat sich mit dem Bundesministerium bezüglich der Ausübung der Angelfischerei kurzgeschlossen und kann somit eine einheitliche landesweite Klarstellung verkünden:

Klarstellungen zum Thema Fischerei:
Mit Schreiben vom 31.03.2020 haben wir zum Thema Fischerei Stellung bezogen und dürfen wir nunmehr wie folgt konkretisieren:
 
Das Fischen zu beruflichen Zwecken
ist wie bereits ausgeführt unter den allgemein gültigen Voraussetzungen (Abstand von einem Meter sofern nicht durch entsprechende Schutzmaßnahmen ein Infektionsrisiko minimiert werden kann) erlaubt.
 
Im Bereich des Fischens zu Freizeitzwecken
ist zu unterscheiden:
 
Handelt es sich bei der Teichanlage um einen „Freizeitbetrieb“ im Sinne des § 1 der 96. VO, ist bereits das Betreten bzw. die Benützung des Betriebes verboten, und damit auch das Fischen an diesem Teich untersagt. Die Abgrenzung, wann es sich um einen Freizeitbetrieb handelt, kann im Einzelfall schwierig sein, sobald aber eine gewisse Infrastruktur rund um die Teichanlage (Clubhaus, WC-Anlagen etc.) vorhanden ist, muss von einem solchen ausgegangen werden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob diese Infrastruktur zur Zeit geschlossen ist oder nicht.
 
Das Fischen an Fließgewässern bzw. an kleinen privaten Teichen ist unter Einhaltung des nötigen Mindestabstandes von einem Meter erlaubt.

Land Steiermark
2 Kommentare
  1. Christian Krall sagte:

    Gibt es auf Grund neuer Corona-Maßnahmen (Rücknahmen) ab 1.Mai Änderungen?

    • Markus sagte:

      Hallo Christian, mittlerweile kann man überall fischen. Solange man die Abstände, die maximale Anzahl der Personen sowie den Mund-Nasen-Schutz berücksichtigt 😉

Kommentare sind deaktiviert.