Coronavirus und Fischen (in Österreich) – was du darfst und was nicht!

Coronavirus und Fischen

Nachdem sich etliche Fischer in ganz Österreich fragen, wie mit der aktuellen Situation betreffend Coronavirus und Fischen sowie den Ausgangsbeschränkungen hinsichtlich der Angelfischerei umzugehen ist, hier die Aufklärung der ÖFG1880.

Coronavirus und Fischen

Gemäß der aktuellen Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 2 Z 1 des COVID-19 Maßnahmengesetzes https://www.ris.bka.gv.at/…/BGBLA_202…/BGBLA_2020_II_98.html ist zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 das Betreten öffentlicher Orte verboten und kann eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen.




Ausgenommen von diesem Verbot ist, wenn öffentliche Orte im Freien alleine oder mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren betreten werden sollen. Gegenüber anderen Personen ist dabei ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Im Fall der Kontrolle durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ist der Grund, warum eine derartige Betretung zulässig ist, glaubhaft zu machen.
Nach erfolgter Rücksprache des NÖ Landesfischereiverbandes bei den zuständigen Behörden ist allerdings die Ausübung der Fischerei an öffentlichen Orten im Freien unter Einhaltung der vorgenannten Voraussetzungen erlaubt, wenn diese in einem Fischwasser in unmittelbarer Nähe des Wohnortes erfolgt. Dabei sind selbstverständlich auch die fischereigesetzlichen Bestimmungen (gültige Fischerkarte für NÖ bzw. NÖ Fischergastkarte und die Lizenz jedenfalls mit zu führen) zu beachten.

Vorsicht:
 Gesellschaftliche Zusammenkünfte (zB. Feiern) in Vereins- und Clublokalen sind aufgrund der derzeit gesetzlichen Bestimmungen nicht gestattet (!) Das kurzfristige Treffen von max. zwei Personen im Vereins- und Clublokal (zB. der Obmann eines Vereins und der Lizenznehmer ) zur Ausgabe der Lizenz ist möglich, jedoch wird auf die Einhaltung von Hygienemaßnahmen und des Mindestabstandes von 1,5 m zwischen den Personen hingewiesen.

Bitte beachten Sie, dass die aktuellen Einschränkungen für Bürgerinnen und Bürger entsprechend wahrzunehmen und unbedingt ernst zu nehmen sind. Sie dienen Ihrer und der Sicherheit anderer Personen vor dem COVID-19 Virus und einer weiteren Ausbreitung.
Weitere ständig aktualisierte fachliche und rechtliche Informationen zur COVID-19-Thematik finden Sie auch unter: https://www.sozialministerium.at/…/Neuartiges-Coronavirus-(…


Stand: 25. März 2020; © ÖFG1880

4 Kommentare
  1. Hütter Wolfgang sagte:

    Hallo ich habe eine Frage?
    Ich wollte nur wissen ob ich angeln gehen darf trotz Ausgangssperre das wollte ich gerne wissen wenn ja was muss ich beachten. Ich bitte um eine eine kurze Rückmeldung Danke im voraus
    Mfg Hütter Wolfgang

    • Markus sagte:

      Hallo Wolfgang! Das kommt darauf an, in welchem Land bzw. Bundesland du zuhause bist. Grundsätzlich gilt es, die Regeln einzuhalten. Also auch eine etwaige Ausgangssperre. Im Zweifel müsstest du dich bitte bei deiner zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde rückversichern. Mache ich auch, ist aber schwierig, da man sich oft nichtmal mehr dort auskennt. Alles schwierig. Aber dennoch… Petri Heil und Xund bleiben!

  2. Harald Mikusch sagte:

    Da es sich um den Landesfischereiverband Niederösterreich handelt sind für mich Diskussion was die Steiermark betrifft unnötig.
    LG.

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